Aktuelles
E-Rezept ab 01.01.2024:
Ab 01.01.24 wird das E-Rezept (elektronisches Rezept) für Kassenpatienten eingeführt. Es gibt in der Regel kein Rezept in Papierform mehr.
Bei der Erstausstellung des E-Rezeptes ist es im jeweiligen Quartal notwendig, die Versicherungskarte vorab einmal bei uns in der Praxis einzulesen (wie bisher beim Papierrezept auch)!
Die Medikamente bekommen Sie dann mit Vorlage der Versicherungskarte oder der Gematik-APP in jeder Apotheke.
Falls Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Praxisteam. Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV.